Hautkrebsscreening

Gesetzlich Versicherte haben ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (Hautkrebsscreening). Dieser kann, wenn er frühzeitig erkannt wird, gut behandelt werden.

Bei der Hautkrebsvorsorge wird gezielt am ganzen Körper nach Hautveränderungen gesucht, wie z. B. veränderte Muttermale, aktinische Keratosen (Frühform von Hautkrebs), schwarzer und weißer Hautkrebs. Bei der Ganzkörperuntersuchung können wir Ihr persönliches Risikoprofil erkennen. Die Untersuchung erfolgt mit einer Speziallupe, dem sogenannten Auflicht-Mikroskop. Sollte bei Ihnen Hautkrebs festgestellt werden, kümmern wir uns um die Einleitung der Behandlung.

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